Cybersicherheitsschulung für Führungskräfte – rechtssicher & NIS-2 konform

250,00  zzgl. MwSt.

Unsere Cybersicherheitsschulung vermittelt Führungskräften alle wichtigen Grundlagen zu IT-Sicherheit, Phishing, Social Engineering, Cloud-Risiken & NIS-2-Pflichten. Interaktiv, praxisnah und anwaltlich geprüft – inklusive Abschlusstest & Zertifikat. Ideal für KMU, Stadtwerke und öffentliche Einrichtungen.

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Die NIS-2 Schulung für Unternehmen ist eine praxisnahe Cybersicherheitsschulung, die Geschäftsleitungen und verantwortliche Personen gezielt auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorbereitet. Sie vermittelt, wie Unternehmen Cyberrisiken reduzieren, regulatorische Pflichten erfüllen und Haftungsrisiken vermeiden.

Mit Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes am 06.12.2025 wird Cybersicherheit zur verpflichtenden Managementaufgabe. Unternehmen müssen nachweisbare Sicherheitsmaßnahmen etablieren und sicherstellen, dass Führungskräfte entsprechend geschult sind.

Unsere Schulung kombiniert Security Awareness für Unternehmen, rechtliche Grundlagen und konkrete Umsetzungshilfen. Sie ist damit sowohl IT-Sicherheitstraining als auch Cybersecurity-Weiterbildung auf Managementebene.

Das Ergebnis: geschulte Verantwortliche, erfüllte Schulungspflichten und dokumentierbare Nachweise für Compliance und Audits.

 

Warum ist eine NIS-2 Schulung für Unternehmen unverzichtbar?

Cyberangriffe gehören zu den größten Geschäftsrisiken moderner Unternehmen. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Viele Vorfälle entstehen nicht durch fehlende Technik, sondern durch unklare Prozesse, fehlende Verantwortlichkeiten oder mangelndes Risikobewusstsein auf Leitungsebene.

Genau hier setzt eine strukturierte Awareness Schulung an:
Sie schafft Verständnis für Bedrohungen, Verantwortlichkeiten und notwendige Maßnahmen.

Mit NIS-2 wird dieses Thema verpflichtend:
Geschäftsleitungen müssen aktiv sicherstellen, dass geeignete Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt und überwacht werden.

Eine professionelle Cybersicherheitsschulung ist daher kein optionales Training mehr, sondern ein zentraler Bestandteil moderner Unternehmensführung.

 

Rechtlicher Rahmen: NIS-2, BSIG & DSGVO

Die Anforderungen ergeben sich aus dem NIS-2-Umsetzungsgesetz sowie bestehenden Datenschutzvorgaben:

  • Das Gesetz gilt in Deutschland seit dem 06.12.2025
  • § 38 BSIG verpflichtet Geschäftsleitungen zur Teilnahme an Schulungen
  • Cybersicherheit ist Teil der Organisationspflicht

Zusätzlich bestehen Überschneidungen zur DSGVO:

  • Art. 32 DSGVO fordert geeignete technische und organisatorische Maßnahmen
  • Schulungen gelten als zentrale organisatorische Maßnahme
  • Fehlende Sensibilisierung kann zu Bußgeldern und Haftungsrisiken führen

 

Pflicht, Anwendungsbereich und Konsequenzen

 

Ist die NIS-2 Schulung Pflicht?

Ja – inhaltlich. Geschäftsleitungen betroffener Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig an Cybersicherheitsschulungen teilzunehmen. Eine NIS-2 Schulung stellt sicher, dass dabei alle gesetzlichen Anforderungen abgedeckt werden.

 

Wen betrifft es?

Die Regelung gilt für Unternehmen:

  • ab 50 Mitarbeitenden oder
  • über 10 Mio. € Jahresumsatz

in kritischen und wichtigen Sektoren, u. a.:

  • Energie, Wasser, Verkehr
  • Gesundheitswesen
  • Finanz- und Versicherungssektor
  • Digitale Infrastruktur
  • Öffentliche Verwaltung

Insgesamt fallen künftig rund 29.500 Unternehmen in Deutschland unter die NIS-2-Regulierung, gegenüber bislang etwa 4.500 Unternehmen.

 

Wie oft muss geschult werden?

Das Gesetz schreibt regelmäßige Schulungen vor, nennt jedoch keine feste Frist. Als Best Practice empfiehlt sich eine Wiederholung spätestens alle drei Jahre. Bei erhöhter Bedrohungslage, Sicherheitsvorfällen oder wesentlichen Änderungen im Unternehmen sollte die Schulung früher erneut durchgeführt werden. Regelmäßige Security-Awareness-Schulungen für Unternehmen sind damit ausdrücklich gefordert.

 

Was passiert bei Verstößen?

Verstöße gegen die gesetzlichen Pflichten können erhebliche Folgen haben. Geschäftsleitungen, die ihre Pflichten verletzen, haften ihrer Einrichtung persönlich für schuldhaft verursachte Schäden nach den jeweils anwendbaren gesellschaftsrechtlichen Regeln. Zusätzlich drohen aufsichtsrechtliche Maßnahmen und Bußgelder gegen das Unternehmen. Für betroffene Unternehmen ist die Einhaltung der Vorgaben daher nicht nur eine Compliance-Frage, sondern auch ein zentrales Haftungs- und Risikothema.

 

Das Besondere an unserer NIS-2 Schulung

 

1. Speziell für Geschäftsleitungen entwickelt

Diese Cybersecurity-Weiterbildung richtet sich gezielt an Entscheider:

  • Geschäftsführer
  • Vorstände
  • Compliance- und Risiko-Verantwortliche

Im Fokus stehen Verantwortung, Haftung und strategische Entscheidungen.

 

2. Verständliche Umsetzung komplexer Anforderungen

Die Schulung übersetzt gesetzliche Vorgaben in klare Handlungsanweisungen:

  • Welche Maßnahmen sind verpflichtend?
  • Was prüft das BSI?
  • Wie erfolgt der Nachweis?

 

3. Praxisnah und auf Leitungspflichten ausgerichtet

Die Schulung orientiert sich an den konkreten Anforderungen, die NIS-2 an Geschäftsleitungen stellt. Statt allgemeiner IT-Sicherheitsaufklärung vermittelt sie verständlich, welche Pflichten auf Unternehmensleitungsebene bestehen, wie Verantwortlichkeiten organisiert werden und welche Maßnahmen in der Praxis nachweisbar umgesetzt werden müssen.

Behandelt werden insbesondere:

  • Rolle und Verantwortung der Geschäftsleitung
  • Anforderungen an Risikomanagement und Sicherheitsorganisation
  • Mindestanforderungen an Maßnahmen und Prozesse
  • Meldepflichten und Reaktionsfähigkeit bei Sicherheitsvorfällen
  • Dokumentation, Nachweise und Vorbereitung auf Prüfungen
  • persönliche Haftungsrisiken bei Pflichtverstößen

So entsteht kein abstraktes Rechtsverständnis, sondern ein klarer Handlungsrahmen für die Unternehmenspraxis.

 

4. Kombination aus Recht, Organisation und Technik

Die Schulung verbindet:

  • NIS-2 Anforderungen
  • DSGVO-Pflichten
  • organisatorische Sicherheitsmaßnahmen

Damit entsteht eine ganzheitliche Cybersicherheitsschulung, die über reine Technik hinausgeht.

 

5. Dokumentation & Compliance-Nachweis

Nach Abschluss erhalten Teilnehmende:

  • ein Zertifikat
  • einen dokumentierbaren Nachweis

Diese sind entscheidend für:

  • Audits
  • Behördenanfragen
  • interne Compliance

 

6. Effizient und zeitsparend

Die Schulung ist kompakt aufgebaut und ideal für Führungskräfte:

  • klare Struktur
  • praxisrelevante Inhalte
  • sofort umsetzbar

 

 

Für welche Unternehmen ist die Schulung geeignet?

Diese NIS-2 Schulung für Unternehmen eignet sich besonders für:

  • Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
  • Unternehmen in kritischen und wichtigen Sektoren
  • Organisationen mit steigenden Compliance-Anforderungen
  • Unternehmen, die eine strukturierte Security Awareness aufbauen möchten

 

Kursinhalte (Auszug)

  • Einführung in die NIS-2-Regulierung
    Überblick über Zielsetzung, Anwendungsbereich und Bedeutung der NIS-2-Richtlinie für betroffene Unternehmen.
  • Grundlagen der NIS-2-Richtlinie
    Vermittlung der zentralen gesetzlichen Anforderungen sowie der daraus folgenden organisatorischen und rechtlichen Pflichten.
  • Umsetzung und Dokumentation von Risikomanagementmaßnahmen
    Wie geeignete Maßnahmen geplant, eingeführt und nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Melde- und Unterrichtungspflichten
    Welche Pflichten bei Sicherheitsvorfällen bestehen, welche Fristen gelten und wer informiert werden muss.
  • Pflichten für Geschäftsleitungen
    Welche Verantwortung Geschäftsführungen und Leitungsorgane im Rahmen von NIS-2 persönlich tragen.
  • Sektor- und einrichtungsbezogene Inhalte
    Einordnung der Anforderungen mit Blick auf unterschiedliche Branchen, Einrichtungen und betroffene Unternehmensstrukturen.

 

Abgrenzung zu klassischen Schulungen

Im Vergleich zu unserer klassischen Cybersicherheitsschulung für Mitarbeitende liegt der Fokus hier auf:

  • Management-Verantwortung
  • rechtlicher Einordnung
  • strategischer Umsetzung
  • Governance und Kontrolle

 

Ablauf der Schulung

  • flexibles Selbststudium
  • modular aufgebaut
  • praxisnahe Inhalte
  • abschließende Wissensabfrage
  • Zertifikat bei Bestehen

 

Dauer & Zeitaufwand

  • ca. 60–90 Minuten
  • flexibel unterbrechbar

 

Ihre Vorteile:

✔ Anwaltlich geprüft
✔ Für KMU, Stadtwerke, kommunale Träger, Energieversorger
✔ Direkt auf NIS-2, DSGVO, BSIG abgestimmt
✔ Echte Revisionssicherheit (Nachweise, Zertifikate als Nachweis für interne Compliance)
✔ Zeit- und ortsunabhängig im Selbststudium nutzbar
✔ Verständlich, praxisnah und sofort umsetzbar

 

Fragen zur NIS-2-Schulung für Geschäftsleitungen?

Wenn Sie die Schulung für Ihre Geschäftsleitung oder weitere verantwortliche Personen in Ihrem Unternehmen strukturiert umsetzen möchten, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot. Für Fragen zur Einführung, zur Dokumentation der Teilnahme, zu Nachweisen gegenüber Prüfstellen oder zur Einbindung in bestehende Compliance- und Risikomanagementprozesse stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Cybersicherheitsschulung für Führungskräfte

Ist eine NIS-2 Schulung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Seit dem 06.12.2025 verpflichtet das NIS-2-Umsetzungsgesetz Geschäftsleitungen betroffener Unternehmen zur Teilnahme an Cybersicherheitsschulungen. Diese Pflicht ist ausdrücklich gesetzlich geregelt und Teil der Organisationsverantwortung.

Wen betrifft die NIS-2 Schulung konkret?

Die Pflicht gilt für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Umsatz in kritischen und wichtigen Sektoren. Dazu zählen u. a. Energie, Gesundheit, IT, Verkehr, Finanzwesen und öffentliche Verwaltung. Auch viele mittelständische Unternehmen sind erstmals betroffen.

Wie oft müssen Schulungen durchgeführt werden?

Das Gesetz fordert regelmäßige Schulungen, legt jedoch keine feste Frequenz fest. Als Best Practice empfiehlt sich eine Wiederholung spätestens alle drei Jahre; bei erhöhter Risikolage oder wesentlichen Änderungen sollte die Schulung früher erfolgen.

Reicht eine einmalige Schulung aus?

Nein. Cybersicherheit ist ein dynamisches Feld. Neue Angriffsmethoden, gesetzliche Anpassungen und technologische Entwicklungen machen regelmäßige Cybersecurity Weiterbildungen erforderlich.

Was passiert, wenn keine Schulung durchgeführt wird?

Fehlende Schulungen können als Organisationsverschulden gewertet werden. Dies kann zu persönlicher Haftung der Geschäftsleitung, Bußgeldern und erheblichen Reputationsschäden führen.

Unterstützt die Schulung auch DSGVO-Anforderungen?

Ja, mittelbar. Die NIS-2-Schulung ersetzt keine DSGVO-Schulung, ergänzt aber unsere Schulung „DSGVO Rechtliche Grundlagen“ und die „Cybersicherheitsschulung für Mitarbeitende“ sinnvoll. Sie stärkt das Verständnis für Sicherheitsorganisation, Verantwortlichkeiten und Risikomanagement und unterstützt damit auch eine datenschutzkonforme Unternehmenspraxis.

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