Die Betriebsordnung regelt die begrenzte private Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz – ausschließlich außerhalb der Arbeitszeit und unter strikten Auflagen. Downloads, Speicherung sensibler Daten und Nutzung interner Speicher sind verboten. Der Arbeitgeber behält sich Kontrollen, Löschungen und bei Verstößen arbeitsrechtliche Konsequenzen vor. Ein transparenter Rahmen für sichere, regelkonforme EDV-Nutzung im Unternehmen.
Dokumente, Datenschutz
Betriebsordnung EDV-Nutzung – Private Internet- und E-Mail-Regeln in der Firma
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Private EDV-Nutzung ist nur eingeschränkt erlaubt – ausschließlich außerhalb der Arbeitszeit und unter klaren Bedingungen. Verstöße führen zu Haftung, Datenlöschung oder sogar Kündigung. Sicherheit durch klare Spielregeln.
Kategorien: Dokumente, Datenschutz
Schlagwörter: Betriebsordnung, Datenschutz, EDV
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