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Rangrücktrittsvereinbarung (Darlehensvertrag)

19,80  inkl. MwSt.

Der Darlehensgeber sichert mit dem Rangrücktritt die Stabilität der Gesellschaft: Rückzahlungen erfolgen nur aus freiem Vermögen. Eine insolvenzvermeidende Maßnahme mit klarer rechtlicher Absicherung – ohne Forderungsverzicht, aber mit unternehmerischer Weitsicht.

Die Rangrücktrittsvereinbarung schützt die Liquidität der Gesellschaft, indem der Darlehensgeber seine Ansprüche hinter alle übrigen Gläubiger stellt. Rückzahlungen erfolgen ausschließlich aus Gewinnen oder freien Mitteln. Damit bleibt das Darlehen erhalten, ohne Insolvenzrisiko auszulösen – ein starker vertrauensbildender Schritt mit voller vertraglicher Absicherung und Fortgeltung aller Rechte.

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