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Kommissions-Lagervertrag – Vorlage für Warenlagerung mit Eigentumsvorbehalt

19,80  inkl. MwSt.

Der Vertrag regelt ein extern betriebenes Lager für Eigentumsware des Auftraggebers. Entnahmen erfolgen eigenständig, bleiben aber meldepflichtig. Eigentum verbleibt bis zur Zahlung beim Auftraggeber – inklusive umfassender Versicherungspflichten.

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Im Kommissions-Lagervertrag lagert der Kunde Ware des Auftraggebers, bleibt jedoch nicht Eigentümer. Entnahmen erfolgen eigenständig, sind aber sofort zu melden. Abgerechnet wird monatlich. Der Kunde trägt Lager- und Transportrisiken sowie Versicherungspflicht gegen Feuer, Sturm und Wasser. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bis zur vollständigen Zahlung bestehen. Ideal für transparente, rechtlich gesicherte Lagerkooperationen mit effizienter Abwicklung.

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