Im Kommissions-Lagervertrag lagert der Kunde Ware des Auftraggebers, bleibt jedoch nicht Eigentümer. Entnahmen erfolgen eigenständig, sind aber sofort zu melden. Abgerechnet wird monatlich. Der Kunde trägt Lager- und Transportrisiken sowie Versicherungspflicht gegen Feuer, Sturm und Wasser. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bis zur vollständigen Zahlung bestehen. Ideal für transparente, rechtlich gesicherte Lagerkooperationen mit effizienter Abwicklung.
Dokumente, Handel & Vertrieb
Kommissions-Lagervertrag – Vorlage für Warenlagerung mit Eigentumsvorbehalt
20,00 € zzgl. MwSt.
Der Vertrag regelt ein extern betriebenes Lager für Eigentumsware des Auftraggebers. Entnahmen erfolgen eigenständig, bleiben aber meldepflichtig. Eigentum verbleibt bis zur Zahlung beim Auftraggeber – inklusive umfassender Versicherungspflichten.
Kategorien: Dokumente, Handel & Vertrieb
Schlagwörter: Ware, Lagervertrag
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