🚁 Drohnenaufnahmen & Urheberrecht: BGH bestätigt Unzulässigkeit! ⚖️
Laut BGH-Urteil vom 23.10.2024 verstoßen Drohnenaufnahmen, die urheberrechtlich geschützte Werke erfassen, gegen das Urheberrecht.
❌ Anders als Panoramafotos fallen diese nicht unter die Panoramafreiheit. Rechteinhaber können Unterlassung, Schadensersatz & Abmahnungen fordern. Wer Drohnenvideos erstellt, sollte das Risiko kennen! 📸⚠️
Achtung bei Aufnahmen von Videosequenzen durch eine Drohne.
Befinden sich auf den Videoaufnahmen urheberrechtlich geschützte Werke, so stellt dies einen Verstoß gegen die Urheberrechte der Rechteinhaber dar.
Dies hat der BGH nochmals ausdrücklich festgestellt und betont, dass diese Aufnahmen nicht unter die sogenannte Panoramafreiheit fallen.
Hintergrund ist, dass Panoramafotos grundsätzlich zulässig sind, auch wenn von weitem urheberrechtlich geschützte Werke zu sehen sind, beispielsweise architektonische Meisterwerke, die dem Urheberschutz unterliegen.
Bei Drohnenaufnahmen gilt dies grundsätzlich nicht.
Es besteht Gefahr, von den Inhabern der Urheberrechte auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Auch Unterlassungsklagen, Abmahnungen, Rechtsanwaltskosten sind hier die Rechtsfolge. Also aufgepasst.