Urheberrechtliche UnzulÀssigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne, BGH 23.10.2024 - Urteil - 2

Urheberrechtliche UnzulĂ€ssigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne, BGH 23.10.2024 – Urteil

🚁 Drohnenaufnahmen & Urheberrecht: BGH bestĂ€tigt UnzulĂ€ssigkeit! ⚖

Laut BGH-Urteil vom 23.10.2024 verstoßen Drohnenaufnahmen, die urheberrechtlich geschĂŒtzte Werke erfassen, gegen das Urheberrecht.

❌ Anders als Panoramafotos fallen diese nicht unter die Panoramafreiheit. Rechteinhaber können Unterlassung, Schadensersatz & Abmahnungen fordern. Wer Drohnenvideos erstellt, sollte das Risiko kennen! đŸ“žâš ïž

Achtung bei Aufnahmen von Videosequenzen durch eine Drohne.

Befinden sich auf den Videoaufnahmen urheberrechtlich geschĂŒtzte Werke, so stellt dies einen Verstoß gegen die Urheberrechte der Rechteinhaber dar.
Dies hat der BGH nochmals ausdrĂŒcklich festgestellt und betont, dass diese Aufnahmen nicht unter die sogenannte Panoramafreiheit fallen.
Hintergrund ist, dass Panoramafotos grundsĂ€tzlich zulĂ€ssig sind, auch wenn von weitem urheberrechtlich geschĂŒtzte Werke zu sehen sind, beispielsweise architektonische Meisterwerke, die dem Urheberschutz unterliegen.
Bei Drohnenaufnahmen gilt dies grundsÀtzlich nicht.

Es besteht Gefahr, von den Inhabern der Urheberrechte auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Auch Unterlassungsklagen, Abmahnungen, Rechtsanwaltskosten sind hier die Rechtsfolge. Also aufgepasst.

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