đ Drohnenaufnahmen & Urheberrecht: BGH bestĂ€tigt UnzulĂ€ssigkeit! âïž
Laut BGH-Urteil vom 23.10.2024 verstoĂen Drohnenaufnahmen, die urheberrechtlich geschĂŒtzte Werke erfassen, gegen das Urheberrecht.
â Anders als Panoramafotos fallen diese nicht unter die Panoramafreiheit. Rechteinhaber können Unterlassung, Schadensersatz & Abmahnungen fordern. Wer Drohnenvideos erstellt, sollte das Risiko kennen! đžâ ïž
Achtung bei Aufnahmen von Videosequenzen durch eine Drohne.
Befinden sich auf den Videoaufnahmen urheberrechtlich geschĂŒtzte Werke, so stellt dies einen VerstoĂ gegen die Urheberrechte der Rechteinhaber dar.
Dies hat der BGH nochmals ausdrĂŒcklich festgestellt und betont, dass diese Aufnahmen nicht unter die sogenannte Panoramafreiheit fallen.
Hintergrund ist, dass Panoramafotos grundsĂ€tzlich zulĂ€ssig sind, auch wenn von weitem urheberrechtlich geschĂŒtzte Werke zu sehen sind, beispielsweise architektonische Meisterwerke, die dem Urheberschutz unterliegen.
Bei Drohnenaufnahmen gilt dies grundsÀtzlich nicht.
Es besteht Gefahr, von den Inhabern der Urheberrechte auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Auch Unterlassungsklagen, Abmahnungen, Rechtsanwaltskosten sind hier die Rechtsfolge. Also aufgepasst.