BayObLG zu der Frage, ob die Äußerung gegenüber Polizisten "Seid's ihr no ganz dicht?" - Urteil vom 14.10.2024 - 1

BayObLG zu der Frage, ob die Ă„uĂźerung gegenĂĽber Polizisten „Seid’s ihr no ganz dicht?“ – Urteil vom 14.10.2024

BayObLG zu der Frage, ob die Ă„uĂźerung gegenĂĽber Polizisten „Seid’s ihr no ganz dicht?“ – Urteil vom 14.10.2024

Kompetenzfelder: Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

🛑 Beleidigung oder freie Meinungsäußerung? ⚖️ Das BayObLG hebt ein Urteil auf: Die Aussage „Seid’s ihr no ganz dicht?“ gegenüber Polizisten ist keine strafbare Beleidigung. Warum? Jetzt lesen! 🔍

Im Rahmen einer Demonstration hat ein Teilnehmer einem Polizisten entgegengeworfen „Seid’s ihr no ganz dicht?“
Eine Anzeige des Polizisten fĂĽhrte zu einer Verurteilung durch das Amtsgericht MĂĽnchen.

Dieses Urteil wurde vom BayObLG aufgehoben und der Angeklagte freigesprochen.
Zur Begründung für das BayObLG aus, dass Bürger öffentliche Gewalt ohne Furcht vor Sanktionen kritisieren dürfen müssen. Die Staatsgewalt müsse so etwas aushalten.

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