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Feststellungsklage Einkommensteuerbescheid – Vorlage zur Anfechtung

20,00 € zzgl. MwSt.

Mit dieser Musterklage fechten Sie nichtige Steuerbescheide rechtssicher an. Ideal bei formellen Fehlern und fehlerhafter Zustellung – kompakt, präzise und bestens geeignet zur gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Rechte.

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Ein Einkommensteuerbescheid kann fehlerhaft sein, doch nicht jeder Fehler hat dieselben rechtlichen Folgen. Während bei einem gewöhnlich rechtswidrigen Steuerbescheid regelmäßig dessen Änderung oder Aufhebung im Vordergrund steht, gelten für einen nichtigen Steuerbescheid wesentlich strengere Voraussetzungen. Ein nichtiger Verwaltungsakt ist nach § 124 Abs. 3 AO unwirksam. Die Nichtigkeit setzt nach § 125 AO grundsätzlich einen besonders schwerwiegenden und offenkundigen Fehler voraus.

Genau für diese besondere Situation ist die Feststellungsklage Einkommensteuerbescheid vorgesehen. Die Vorlage unterstützt dabei, gegenüber dem zuständigen Finanzgericht die Feststellung zu beantragen, dass ein konkret bezeichneter Einkommensteuerbescheid nichtig ist. Sie enthält dafür einen strukturierten Klageaufbau mit Angaben zu den Beteiligten, dem betroffenen Bescheid, dem Klageantrag sowie Bereichen für die individuelle Begründung und das erforderliche Feststellungsinteresse.

Die Vorlage bietet damit eine Grundlage für Steuerpflichtige, die nicht lediglich einzelne Berechnungen oder steuerrechtliche Bewertungen beanstanden, sondern die Nichtigkeit eines Einkommensteuerbescheids feststellen lassen möchten.

 

Wofür ist die Feststellungsklage Einkommensteuerbescheid gedacht?

Die Feststellungsklage Einkommensteuerbescheid ist darauf ausgerichtet, eine gerichtliche Entscheidung über die Nichtigkeit eines Einkommensteuerbescheids herbeizuführen. Das Finanzgericht soll feststellen, dass der konkret bezeichnete Bescheid aufgrund eines qualifizierten Mangels nichtig ist.

Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 41 Abs. 1 FGO. Danach kann mit einer Feststellungsklage unter anderem die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts festgestellt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an einer baldigen Feststellung hat. Für die Nichtigkeitsfeststellung enthält § 41 Abs. 2 FGO eine Besonderheit: Der ansonsten bestehende Vorrang einer Gestaltungs- oder Leistungsklage gilt ausdrücklich nicht, wenn die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts festgestellt werden soll.

Die Vorlage strukturiert das hierfür erforderliche Klagebegehren. Neben dem eigentlichen Feststellungsantrag kann insbesondere erläutert werden, weshalb der betreffende Einkommensteuerbescheid als nichtig angesehen wird und worin das Feststellungsinteresse beim Finanzgericht besteht.

Die Feststellungsklage Einkommensteuerbescheid ersetzt dabei nicht die Prüfung, ob tatsächlich ein Nichtigkeitsgrund vorliegt. Sie stellt vielmehr den formalen und inhaltlichen Rahmen bereit, in den die konkreten Umstände des jeweiligen Steuerfalls eingetragen werden können.

 

Wann wird dieses Dokument benötigt?

Die Feststellungsklage Einkommensteuerbescheid kommt insbesondere dann in Betracht, wenn ein Steuerpflichtiger einen Einkommensteuerbescheid für nichtig hält und eine verbindliche gerichtliche Klärung dieser Frage erreichen möchte.

Dabei muss zwischen bloßer Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit unterschieden werden. § 125 Abs. 1 AO verlangt grundsätzlich einen besonders schwerwiegenden Fehler, der bei verständiger Würdigung aller Umstände offenkundig ist. § 125 Abs. 2 AO nennt daneben besondere Nichtigkeitsfälle. Dazu gehört beispielsweise ein schriftlich oder elektronisch erlassener Verwaltungsakt, aus dem die erlassende Finanzbehörde nicht erkennbar ist, oder ein Verwaltungsakt, den aus tatsächlichen Gründen niemand befolgen kann.

Praxisbeispiel 1: Ein Steuerpflichtiger erhält einen Einkommensteuerbescheid, bei dem nach seiner Einschätzung ein besonders schwerwiegender und offenkundiger Mangel vorliegt. Das Finanzamt behandelt den Bescheid dennoch weiterhin als wirksam. Soll gerichtlich geklärt werden, ob der Einkommensteuerbescheid nichtig ist, kann die Feststellungsklage in Betracht kommen.

Praxisbeispiel 2: Zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt besteht Streit darüber, ob ein gravierender Fehler lediglich zur Rechtswidrigkeit oder bereits zur Nichtigkeit des Bescheids führt. Der Steuerpflichtige möchte den dadurch bestehenden rechtlichen Schwebezustand beseitigen und die Nichtigkeit verbindlich feststellen lassen.

Praxisbeispiel 3: Das Finanzamt beruft sich weiterhin auf einen Einkommensteuerbescheid, obwohl der Steuerpflichtige diesen wegen eines qualifizierten Mangels für unwirksam hält. Die Klage gegen einen nichtigen Steuerbescheid soll Klarheit darüber schaffen, ob der Bescheid überhaupt rechtliche Wirkung entfaltet.

Nicht geeignet ist die Vorlage dagegen allein deshalb, weil die festgesetzte Einkommensteuer als zu hoch angesehen wird oder einzelne Besteuerungsgrundlagen bestritten werden. Ein fehlerhafter Bescheid ist nicht automatisch nichtig.

 

Was ist in der Feststellungsklage Einkommensteuerbescheid enthalten?

Die Vorlage enthält die zentralen Bestandteile einer Klageschrift und ermöglicht es, die individuellen Angaben zum Steuerfall an den vorgesehenen Stellen einzusetzen.

Enthalten sind insbesondere:

  • die Anschrift des zuständigen Finanzgerichts,
  • Datum und Aktenzeichen,
  • Angaben zum Kläger beziehungsweise zur Klägerin,
  • die Bezeichnung des beklagten Finanzamts,
  • die betreffende Steuernummer,
  • die Bezeichnung des streitgegenständlichen Einkommensteuerbescheids,
  • ein Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit,
  • ein Kostenantrag,
  • ein eigener Abschnitt für die ausführliche Begründung,
  • ein Bereich zur Darlegung des besonderen Feststellungsinteresses,
  • ein Vorbehalt für weiteren Vortrag sowie
  • eine Unterschriftszeile.

Im Mittelpunkt der Feststellungsklage Einkommensteuerbescheid steht der Antrag, festzustellen, dass der nach Steuerjahr, Datum und Finanzamt konkretisierte Einkommensteuerbescheid nichtig ist.

Besondere Bedeutung hat anschließend die individuelle Begründung. Die Vorlage gibt bewusst keinen pauschalen Nichtigkeitsgrund vor. Denn ob die Voraussetzungen des § 125 AO erfüllt sind, hängt vom konkreten Fehler des Verwaltungsakts ab. Außerdem muss das nach § 41 Abs. 1 FGO erforderliche berechtigte Interesse an der baldigen Feststellung anhand der jeweiligen Situation dargestellt werden.

Damit gibt die Vorlage eine klare Struktur vor, ohne die notwendige Einzelfallprüfung durch allgemeine Standardformulierungen zu ersetzen.

 

Für wen ist die Feststellungsklage Einkommensteuerbescheid geeignet?

Die Feststellungsklage Einkommensteuerbescheid richtet sich insbesondere an Steuerpflichtige, die die Nichtigkeit eines gegen sie gerichteten Einkommensteuerbescheids gerichtlich feststellen lassen möchten. Sie kann außerdem als strukturierte Grundlage für die Vorbereitung eines entsprechenden finanzgerichtlichen Verfahrens dienen.

Für das Verständnis sind vor allem zwei Vorschriften wichtig: § 41 FGO regelt die Feststellungsklage als Klageart. Danach kann die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts gerichtlich festgestellt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung besteht. § 125 AO bestimmt dagegen, unter welchen Voraussetzungen ein Verwaltungsakt überhaupt nichtig ist. Ein besonders schwerwiegender und offenkundiger Fehler kann danach zur Nichtigkeit führen. Nicht jeder Rechts- oder Verfahrensfehler reicht hierfür aus.

Daneben sieht § 125 Abs. 5 AO vor, dass auch die Finanzbehörde die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen kann. Auf Antrag muss sie dies tun, wenn der Antragsteller daran ein berechtigtes Interesse hat.

 

Abgrenzung zu ähnlichen Dokumenten

Welche Vorlage benötigt wird, hängt deshalb entscheidend davon ab, welches Rechtsschutzziel verfolgt wird:

  • Einspruch Einkommensteuerbescheid – Vorlage mit Aussetzung der Vollziehung
    Diese Vorlage ist für das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren gegenüber dem Finanzamt bestimmt. Sie kommt in Betracht, wenn ein Einkommensteuerbescheid angegriffen und zugleich dessen Vollziehung ausgesetzt werden soll. Die Feststellungsklage richtet sich dagegen an das Finanzgericht und zielt konkret auf die Feststellung der Nichtigkeit.
  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an Finanzamt – Vorlage für Einspruch gegen Einkommensteuerbescheid
    Hier steht der vorläufige Rechtsschutz im Vordergrund. Das Dokument dient dazu, die Vollziehung des Steuerbescheids vorläufig auszusetzen, während über dessen Rechtmäßigkeit gestritten wird. Eine endgültige Feststellung der Nichtigkeit ist nicht sein Zweck.
  • Änderungsklage Einkommensteuerbescheid – Vorlage zur Anfechtung
    Soll nicht die Nichtigkeit festgestellt, sondern eine Änderung beziehungsweise Aufhebung des Steuerbescheids erreicht werden, ist zwischen den Klagearten zu unterscheiden. § 40 Abs. 1 FGO ordnet die Aufhebung und, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, Änderung eines Verwaltungsakts der Anfechtungsklage zu. Soweit ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist, setzt eine solche Klage grundsätzlich ein erfolgloses Vorverfahren voraus.
  • Klage zum Finanzgericht – Kurzform zur Fristwahrung Einkommensteuer
    Diese Vorlage ist auf die kurzfristige Wahrung einer Klagefrist zugeschnitten. Sie unterscheidet sich damit von der speziell auf die behauptete Nichtigkeit eines Einkommensteuerbescheids ausgerichteten Feststellungsklage.

Die Feststellungsklage Einkommensteuerbescheid ist somit die passende Vorlage, wenn gerade die Nichtigkeit des Einkommensteuerbescheids Gegenstand der gerichtlichen Feststellung sein soll. Für Einspruch, Aussetzung der Vollziehung, Änderung des Bescheids oder eine zunächst fristwahrende Klage stehen speziellere Vorlagen zur Verfügung.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Feststellungsklage Einkommensteuerbescheid

Wann ist ein Einkommensteuerbescheid nichtig?

Nach § 125 Abs. 1 AO ist ein Verwaltungsakt grundsätzlich nichtig, wenn er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dieser bei verständiger Würdigung aller Umstände offenkundig ist. Zusätzlich enthält § 125 Abs. 2 AO ausdrücklich geregelte Nichtigkeitsfälle.

Ist jeder fehlerhafte Einkommensteuerbescheid nichtig?

Nein. Zwischen Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit besteht ein wesentlicher Unterschied. § 125 Abs. 3 AO stellt sogar für mehrere Verfahrensfehler ausdrücklich klar, dass sie allein keine Nichtigkeit bewirken.

Was ist das Feststellungsinteresse beim Finanzgericht?

Für eine Feststellungsklage verlangt § 41 Abs. 1 FGO ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung. Deshalb sieht die Vorlage einen eigenen Bereich vor, in dem dieses Interesse anhand des konkreten Falls erläutert werden kann.

Ist die Feststellungsklage dasselbe wie eine Anfechtungsklage?

Nein. Die Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 1 FGO ist grundsätzlich auf die Aufhebung beziehungsweise in bestimmten Fällen Änderung eines Verwaltungsakts gerichtet. Die Feststellungsklage nach § 41 FGO kann dagegen ausdrücklich auf die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts gerichtet werden.

Kann auch das Finanzamt die Nichtigkeit feststellen?

Ja. Nach § 125 Abs. 5 AO kann die Finanzbehörde die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen. Auf Antrag ist sie dazu verpflichtet, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat.

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