Der kurze Darlehensvertrag regelt ein Darlehen mit Angaben zu Betrag, Zinssatz, und Laufzeit. Im Unterschied zum ausführlichen Vertrag gibt es jedoch eine Rangrücktrittsklausel im Insolvenzfall des Darlehensnehmers. Eine detaillierte Regelung zu Sicherheiten und Tilgung fehlt. Zudem gibt es keine monatliche Tilgung, nur eine Rückzahlung am Ende.
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Dokumente, Finanzierung & Kapitalbeschaffung
Darlehensvertrag (kurz)
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Der kurze Vertrag umfasst Rangrücktritt im Insolvenzfall und eine vereinfachte Rückzahlung ohne monatliche Raten. Im Vergleich zum ersten Vertrag fehlen detaillierte Sicherheitsbestimmungen.
Kategorien: Dokumente, Finanzierung & Kapitalbeschaffung
Schlagwort: Darlehen
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