Neue EuGH-Entscheidung zur DSGVO: Unternehmen müssen die „Logik“ automatisierter Entscheidungen offenlegen

DSGVO: EuGH stärkt Auskunftspflicht bei KI-Entscheidungen

DSGVO: EuGH stärkt Auskunftspflicht bei KI-Entscheidungen – mit dieser Leitlinie hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wichtiges Signal für Unternehmen gesetzt, die automatisierte Entscheidungsprozesse einsetzen. Im Mittelpunkt der aktuellen Entscheidung steht das Auskunftsrecht betroffener Personen und die Frage, wie transparent Unternehmen über die „Logik“ solcher Entscheidungen informieren müssen – insbesondere unter dem Spannungsfeld zwischen Datenschutz und dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Der Fall: Automatisierte Ablehnung eines Mobilfunkvertrags

Ausgangspunkt war ein Fall aus Österreich: Einer Kundin wurde der Abschluss eines Mobilfunkvertrags im Wert von nur 10 € monatlich verwehrt, weil die automatisierte Bonitätsprüfung des Anbieters sie für zahlungsunfähig hielt. Die Betroffene forderte daraufhin Auskunft über die Entscheidungsgrundlage, welche ihr die Datenschutzbehörde gewährte. Der Anbieter verweigerte allerdings nähere Angaben unter Berufung auf den Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse. Der Fall landete schließlich vor dem österreichischen Verwaltungsgericht, das den EuGH um Auslegung bat.

Die Entscheidung: Transparenz vor Geschäftsgeheimnis – mit Einschränkungen

Der EuGH entschied, dass betroffene Personen ein Recht auf „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik“ automatisierter Entscheidungen haben – ein zentraler Bestandteil des Transparenzgebots der DSGVO. Dabei müssen Unternehmen jedoch nicht ihren vollständigen Algorithmus offenlegen. Schließlich ist dieser für Laien kaum verständlich und führt infolgedessen nicht dazu, dass die Entscheidung des automatisierten Systems nachvollzogen werden kann.

Stattdessen sollen sie erklären:

  • Welche Daten in die Entscheidung eingeflossen sind,
  • wie diese verarbeitet wurden und
  • welchen Einfluss einzelne Daten auf das Ergebnis hatten.

Ein Beispiel: Führt eine offene Rechnung beim selben Anbieter automatisch zur Ablehnung eines Vertrags? Oder hätte eine kleine Änderung der personenbezogenen Daten ein anderes Ergebnis erzeugt?

Der EuGH betonte, dass die Offenlegung es Betroffenen ermöglichen muss, ihre weiteren Rechte – etwa auf Berichtigung, Löschung oder Widerspruch – wahrzunehmen. Schließlich erscheint es im vorliegenden Fall äußerst zweifelhaft, dass die Klägerin nicht über ausreichende Bonität verfügt, um Kosten von 10 € pro Monat zu decken.

DSGVO: EuGH stärkt Auskunftspflicht bei KI-Entscheidungen – das bedeutet konkret: Unternehmen müssen darlegen, welche Daten in eine Entscheidung eingeflossen sind, wie diese verarbeitet wurden und welchen Einfluss bestimmte Merkmale auf das Ergebnis hatten. Dabei genügt keine rein technische Beschreibung, sondern es ist eine verständliche und nachvollziehbare Erläuterung erforderlich, um den Betroffenen die Wahrnehmung ihrer Rechte zu ermöglichen.

Kein Freifahrtschein für Betroffene: Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt

Gleichzeitig stellte das Gericht klar: Auch Geschäftsgeheimnisse sind schützenswert. Die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Betroffenen und dem Schutz wirtschaftlicher Interessen des Unternehmens muss im Einzelfall erfolgen. Eine pauschale Regelung gibt es nicht – die Entscheidung muss im Zweifel durch Gerichte oder Aufsichtsbehörden getroffen werden.

Praxisrelevanz: Herausforderung Künstliche Intelligenz

Besonders relevant ist dieses Urteil im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Anders als klassische, regelbasierte Systeme („Wenn-Dann-Logik“) handelt es sich bei KI oft um sogenannte Black Boxes – komplexe Modelle, deren Entscheidungen selbst für Entwickler schwer nachvollziehbar sein können. Wie die Anforderungen des EuGH hier konkret umzusetzen sind, bleibt abzuwarten.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, Transparenz herzustellen, ohne sensible interne Informationen preiszugeben. Es empfiehlt sich:

  • Standardisierte Erklärvorlagen zur Funktionsweise automatisierter Systeme zu entwickeln,
  • diese bei Bedarf individuell anzupassen,
  • und die Informationspflichten in verständlicher, nicht-technischer Sprache zu erfüllen.

Zugleich sollten Aufwand, Datenschutz und das Risiko eines Know-how-Verlusts abgewogen werden. Die EuGH-Entscheidung gibt keinen starren Rahmen vor – entscheidend sind immer die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Fazit:

Die Entscheidung stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern erheblich – und erhöht zugleich den Druck auf Unternehmen, ihre automatisierten Prozesse transparent und nachvollziehbar zu gestalten. DSGVO: EuGH stärkt Auskunftspflicht bei KI-Entscheidungen – ein Leitsatz, der künftig weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung entfalten dürfte.

FAQ: DSGVO, KI & Auskunftspflicht

1. Was genau hat der EuGH zur DSGVO entschieden?

Der EuGH hat klargestellt, dass betroffene Personen ein Recht auf aussagekräftige Informationen über die Logik automatisierter Entscheidungen haben. Unternehmen müssen offenlegen, welche Daten verarbeitet wurden, wie sie in die Entscheidung eingeflossen sind und welchen Einfluss sie hatten – ohne dabei den gesamten Algorithmus offenlegen zu müssen.

Nein, laut EuGH ist die Offenlegung des kompletten Algorithmus nicht erforderlich. Vielmehr geht es um eine verständliche Erläuterung der Entscheidungsgrundlagen, damit betroffene Personen ihre Rechte (z. B. Widerspruch, Berichtigung, Löschung) wahrnehmen können.

Das Urteil betont auch den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Unternehmen müssen eine Einzelfallabwägung vornehmen und ihre Informationspflicht so erfüllen, dass sensible interne Informationen nicht zwangsläufig offengelegt werden müssen.

Viele KI-Systeme funktionieren als sogenannte Black Boxes, deren Entscheidungen selbst Entwickler oft nicht vollständig erklären können. Die EuGH-Vorgaben machen deutlich, dass Unternehmen dennoch nachvollziehbare und nicht-technische Erklärungen liefern müssen, auch wenn die zugrunde liegende Logik komplex ist.

Unternehmen sollten:

  • Standardisierte Erklärvorlagen für automatisierte Systeme entwickeln,
  • die Transparenzanforderungen mit Datenschutz und Know-how-Schutz abwägen,
  • und Informationen in klarer, laienverständlicher Sprache bereitstellen.
    Dabei gilt: Jeder Fall muss individuell betrachtet werden.

Der EuGH hat klargestellt, dass betroffene Personen ein Recht auf aussagekräftige Informationen über die Logik automatisierter Entscheidungen haben. Unternehmen müssen offenlegen, welche Daten verarbeitet wurden, wie sie in die Entscheidung eingeflossen sind und welchen Einfluss sie hatten – ohne dabei den gesamten Algorithmus offenlegen zu müssen.

Nein, laut EuGH ist die Offenlegung des kompletten Algorithmus nicht erforderlich. Vielmehr geht es um eine verständliche Erläuterung der Entscheidungsgrundlagen, damit betroffene Personen ihre Rechte (z. B. Widerspruch, Berichtigung, Löschung) wahrnehmen können.

Das Urteil betont auch den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Unternehmen müssen eine Einzelfallabwägung vornehmen und ihre Informationspflicht so erfüllen, dass sensible interne Informationen nicht zwangsläufig offengelegt werden müssen.

Viele KI-Systeme funktionieren als sogenannte Black Boxes, deren Entscheidungen selbst Entwickler oft nicht vollständig erklären können. Die EuGH-Vorgaben machen deutlich, dass Unternehmen dennoch nachvollziehbare und nicht-technische Erklärungen liefern müssen, auch wenn die zugrunde liegende Logik komplex ist.

Unternehmen sollten:

  • Standardisierte Erklärvorlagen für automatisierte Systeme entwickeln,
  • die Transparenzanforderungen mit Datenschutz und Know-how-Schutz abwägen,
  • und Informationen in klarer, laienverständlicher Sprache bereitstellen.
    Dabei gilt: Jeder Fall muss individuell betrachtet werden.

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