Die Betriebsvereinbarung zur Nutzung von Internet und E-Mail legt fest, dass E-Mail und Internetzugang ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden dürfen. Private Nutzung ist untersagt, insbesondere die Weitergabe vertraulicher Informationen oder das Abrufen rechtswidriger Inhalte. Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, die Nutzung zu überwachen und bei Verstößen arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich Kündigungen. Protokolle werden zur Sicherheit und Missbrauchskontrolle gespeichert und können ausgewertet werden.
Dokumente, Datenschutz
Betriebsvereinbarung Nutzung Internet und E-Mail Arbeitgeber Betriebsrat
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Die Betriebsvereinbarung zur Nutzung von Internet und E-Mail verbietet private Nutzung. Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, die Nutzung zu überwachen und bei Verstößen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich Kündigung und Strafverfolgung.
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Schlagwörter: Datenschutz, Betriebsvereinbarung
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